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GEMA, AKM & SUISA: Der Dschungel der Musikrechte einfach erklärt

Beitragsbild: Pixabay

Ob ihr gerade einen neuen Radiospot plant, eure Telefonwarteschleife aufpeppen wollt oder im Geschäftslokal für die richtige Stimmung sorgen möchtet – früher oder später stolpert ihr über Begriffe wie AKM, GEMA oder SUISA. Damit ihr euch nicht im Paragrafendschungel verirrt und am Ende unfreiwillig doppelt zahlt, haben wir für euch diesen Leitfaden zusammengestellt. Musikrechte einfach erklärt: Wer bekommt was und wie ihr mit soundlarge auf der sicheren (und kosteneffizienten) Seite seid.

AKM, GEMA, SUISA: Wer ist wer und was machen sie?

Zuerst einmal die gute Nachricht: Diese Organisationen sind keine „Musik-Polizei“, sondern Verwertungsgesellschaften. Ihr Job ist es, dafür zu sorgen, dass Komponistinnen, Texter und Verleger für ihre geistige Arbeit fair bezahlt werden.

  • AKM (Österreich): Die Abkürzung steht für „Autoren, Komponisten, Musikverleger“. Sie ist euer Hauptansprechpartner in Österreich.
  • GEMA (Deutschland): Die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ übernimmt denselben Job bei unseren deutschen Nachbarn.
  • SUISA (Schweiz): In der Schweiz regelt die SUISA die Tantiemen für die Musikschaffenden.

Das Prinzip ist simpel: Sobald ihr Musik öffentlich nutzt (also außerhalb eures privaten Wohnzimmers), müsst ihr dafür eine Lizenz erwerben. Das gilt für das Radio im Hintergrund eures Ladens genauso wie für die Musik in eurem Werbespot.

Tipp von soundlarge

Ihr plant eine Produktion? Wir beraten euch gerne, welche Musikvariante für eure Zwecke am wirtschaftlichsten ist!

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Radio, Telefon, Laden: Was dürft ihr wo spielen?

Hier unterscheidet der Gesetzgeber genau zwischen der Art der Nutzung. Nur weil ihr eine CD gekauft oder ein Spotify-Abo habt, dürft ihr diese Musik noch lange nicht in eurem Geschäft oder am Telefon abspielen.

1. Musik im Radio (Spots & Sendungen)

Wenn ihr einen Radiospot schaltet, muss die darin verwendete Musik lizenziert sein. Hier gibt es zwei Wege: Entweder ihr nutzt AKM-pflichtige Musik (bestimmte Musiktitel, die für Werbeproduktionen bestimmt sind, oder auch bekannte Hits) oder AKM-freie Musik.

2. Die Warteschleife am Telefon

Eure Kunden hängen in der Schleife? Wenn dort das aktuelle Lieblingslied aus dem Radio läuft, müsst ihr dafür an die AKM zahlen. Viele Unternehmen entscheiden sich hier bewusst für AKM-freie Musik, um die laufenden Gebühren zu sparen. Wir bei soundlarge produzieren hunderte Telefonschleifen jährlich in unserem steirischen Kreativ-Audio-Hub. Und das seit 20 Jahren – wir helfen euch hier intensiv Kosten zu sparen, indem wir mit Lizenzgebern Pauschalverträge abgeschlossen haben.

3. Musik im Laden (Hintergrundbeschallung)

Hier wird es für viele Unternehmer knifflig. Wenn ihr im Geschäft das Radio aufdreht, um eure Kunden zu unterhalten, ist das eine öffentliche Wiedergabe. Und genau hier entsteht oft das Phänomen der „doppelten Gebühren“, das wir euch gleich noch genauer erklären.

Sound Branding Unternehmen Seven.One PodcastsQuelle: Pixabay

Das Geheimnis der “doppelten” Gebühren: Warum ihr manchmal zweimal zahlt

Ihr fragt euch vielleicht: „Warum muss ich AKM zahlen, wenn ich im Gasthaus das Radio einschalte? Der Radiosender zahlt doch schon!“
Das ist eine berechtigte Frage, die oft für rote Köpfe sorgt. Doch rechtlich gesehen sind es zwei völlig verschiedene Vorgänge:

  1. Die Sendung: Der Radiosender (z. B. Ö3 oder ein Privatsender) bezahlt der AKM eine Gebühr für das Recht, die Musik über die Antenne oder das Internet auszustrahlen (Senderecht).
  2. Die Wiedergabe: Wenn ihr in eurem Betrieb (Laden, Gasthaus, Friseursalon) das Radio laut aufdreht, macht ihr die Musik einem neuen Publikum zugänglich. Das ist laut Urheberrecht eine eigenständige Handlung – die sogenannte öffentliche Wiedergabe.

Beispiel Gastronomie: Ein Wirt spielt Radio in seiner Gaststube. Der Sender hat bereits gezahlt, damit er senden darf. Der Wirt nutzt diese Musik aber nun gezielt, um die Atmosphäre in seinem Lokal zu verbessern und damit indirekt seinen Umsatz zu fördern (oder zumindest den Aufenthalt angenehmer zu machen). Dafür verlangt die AKM eine eigene Gebühr vom Wirt.

Gibt es Ausnahmen für Werbespots? Wenn ihr bei soundlarge einen Werbespot produzieren lasst und wir verwenden dafür AKM-pflichtige Musik. Wenn dieser Spot dann im Radio läuft, müsst ihr als Auftraggeber keine extra AKM-Gebühr für das Abspielen bezahlen. Warum? Weil die Radiosender Pauschalverträge mit der AKM haben, die das Ausstrahlen von Werbespots abdecken. Die Lizenzgebühren sind über unsere Verträge mit den Lizenzgebern in den meisten Fällen ebenfalls im Produktionspreis inkludiert.

Außerdem bekommt ihr von uns zu jeder Radiospot-Produktion ein Spotblatt, wo ihr alle Lizenzen nachlesen könnt. Hier findet ihr den Nachweis, dass dieser Musiktitel lizenziert ist, wie lange der Spot ausgestrahlt werden darf und natürlich auch in welchem Verbreitungsgebiet er ausgestrahlt werden darf. Damit könnt ihr immer belegen, dass die Rechte vorhanden sind, egal wer danach fragt. Achtung: Es ist selbstverständlich, dass ein Spot, der im Bundeslands Steiermark lizenziert ist, dann keine Rechte für die Ausstrahlung im deutschen Bundesland Bayern hat. Diese können aber immer nachlizenziert werden!

Das soundlarge-Archiv: Tausende Songs für jede Gelegenheit

Wir wissen, dass das Budget oft die Richtung vorgibt. Deshalb haben wir bei soundlarge vorgesorgt. In unserem riesigen Archiv schlummern tausende Musikstücke aus allen Genres.

AKM-pflichtige Musik (Die großen Hits)

Wollt ihr, dass euer Spot modern, vertraut und nach „großer weiter Welt“ klingt? Dann greifen wir in das Regal der AKM-pflichtigen Musik. Diese Titel sind bei der Verwertungsgesellschaft gemeldet.

  • Vorteil: Hoher Wiedererkennungswert, emotionale Bindung.
  • Wichtig: Der Radiosender deckt die Ausstrahlung ab, aber für die Nutzung im Laden oder auf der Webseite können zusätzliche Kosten entstehen.

AKM-freie Musik (Die clevere Alternative)

Für viele Produktionen – besonders für Telefonansagen oder Imagefilme – ist AKM-freie Musik die schlauere Wahl. Diese Stücke stammen von Komponisten, die nicht Mitglied der AKM (oder GEMA/SUISA) sind.

  • Vorteil: Es fallen keine laufenden Tantiemen an.
  • Ideal für: Telefonwarteschleifen, Instore-Radio oder Social Media Videos.

Wichtig zu wissen: Nur weil Musik „AKM-frei“ ist, ist sie nicht kostenlos. Ihr bezahlt bei uns im Rahmen der Produktion die Lizenz für die Nutzung (die ist also in den Produktionskosten schon miteingerechnet), seid dann aber von weiteren Forderungen der Verwertungsgesellschaften befreit.

Quelle: pexels

Euer Leitfaden: So vermeidet ihr teure Fehler

Damit ihr nicht unnötig Geld liegen lasst oder Post vom Anwalt bekommt, hier eine kurze Checkliste für euch:

  1. Zweck definieren: Wo soll die Musik laufen? (Nur Radio? Auch im Web? Im Laden?)
  2. Rechte klären: Fragt uns vor der Produktion, ob die gewählte Musik AKM-frei ist, wenn ihr laufende Gebühren vermeiden wollt.
  3. Anmeldung nicht vergessen: Wenn ihr in eurem Geschäft Radio hört, meldet das bei der AKM an. Die Strafen bei „Schwarz-Hören“ sind deutlich teurer als die monatliche Gebühr.
  4. Profi-Produktion nutzen: Vertraut auf Partner wie soundlarge, die euch die nötigen Lizenzbestätigungen schwarz auf weiß mitgeben. Damit seid ihr bei jeder Prüfung sicher.

Keine Angst vor dem Dschungel!

Der Dschungel der Musikrechte klingt komplizierter, als er ist, wenn man die Grundregeln kennt. Die wichtigste Regel: Urheberrecht ist Schutzrecht. Wer Musik nutzt, um sein Business zu pushen, sollte auch die Schöpfer dahinter unterstützen.

Ob ihr euch für den AKM-pflichtigen Welthit oder die hochwertige, AKM-freie Archivmusik entscheidet, hängt ganz von eurem Ziel und eurem Einsatzort ab. Wir bei soundlarge helfen euch dabei, die perfekte Balance zwischen Sound-Qualität und Kosteneffizienz zu finden.

Seid ihr bereit für euren nächsten professionellen Auftritt?

  • Möchtet ihr direkt in unser AKM-freies Musikarchiv reinhören? Hier geht’s zur Musikauswahl für Telefonansagen!
  • Ihr braucht einen Spot, der hängen bleibt? Lasst euch von uns unverbindlich beraten.
  • Unsicher wegen der Gebühren? Wir werfen gerne einen Blick auf euer Konzept!

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit euch den perfekten Sound für euer Projekt zu finden. Schreibt uns einfach oder ruft uns an – wir bringen Licht in euren Musikrechte-Dschungel!

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