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Radiofrequenz Innsbruck: Alte Lounge FM Frequenz ausgeschrieben

Quelle: Pixabay

Radiofrequenz Innsbruck: Die Kommunikationsbehörde Austria hat jetzt eine Radio Frequenz für Innsbruck ausgeschrieben und das aber gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 Privatradiogesetz.

Die KommAustria schreibt gemäß § 13 Abs. 1 Z 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 des Privatradiogesetzes (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020, folgende Übertragungskapazitäten aus:

* INNSBRUCK 6 (Schlotthof) 92,1 MHz
* INZING 2 (Stieglreith) 101,0 MHz

Denn gemäß § 10 Abs. 4 PrR-G können nach § 13 Abs. 1 Z 2 PrR-G ausgeschriebene Übertragungskapazitäten einzelner Versorgungsgebiete jeweils nur in ihrer Gesamtheit gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 PrR-G beantragt und zugeordnet werden.

Anträge auf Zuordnung dieser Übertragungskapazitäten zu einem bestehenden Versorgungsgebiet oder auch auf Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk in dem durch die ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten versorgten Gebiet sind mit der Bezeichnung der beantragten Übertragungskapazitäten zu versehen und haben bis spätestens 23. April 2021, 13:00 Uhr, bei der KommAustria einzulangen.

Die kennzeichnenden Merkmale der Funkanlagen sowie ein allgemeines Merkblatt sind auf der Website zum Download verfügbar bzw. werden auf Anforderung zugesandt.

Die beiden ausgeschriebenen Radiofrequenzen für Innsbruck sind aber ehemals von Loung FM genutzt worden. Außerdem bietet Tirols Landeshauptstadt rund 130.00 Hörer und ist so sicher ein begehrtes Pflaster.

Wer das Rennen macht, wird sich zeigen. Unsere medienreporter berichten.

Medienreporter