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Google Fonts Fiasko: Was die WKO Betroffenen rät

Quelle: Pixabay

Nicht ganz der Boogeyman, aber Angst macht er Unternehmen trotzdem. Ein Rechtsanwalt aus Niederösterreich schickt seit einigen Wochen tausende Abmahnungen aus und fordert Schadensersatz und Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt 190€ für eine Mandantin namens Eva Z. Der Grund? Eine Datenschutzverletzung, durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites. Wie das ganze zu Stande gekommen ist, und was die WKO zu den Google Fonts sagt erfahrt ihr hier.

Die Hintergründe

Grund der vielen Aussendungen sind, ob man es glaubt oder nicht, Google Fonts. Die sind mittlerweile die Standardvariante, mit der man Schriftarten auf seiner Website einfügen kann. Und da gibt es zwei Möglichkeiten. Man kann sie entweder lokal speichern, auf dem eigenen Server hochladen und dann in die Website einbetten. Das ist die sichere Variante, aber auch die Aufwendiger. Oder, wenn man es sich einfach machen will, kann man die Fonts auch direkt dynamisch einbinden. Dadurch werden sie allerdings auf den Servern von Google gespeichert, und hier fangen die Probleme an. Denn, wenn man dann auf eine Website mit dynamisch eingebetteten Fonts geht, schickt die Website die User IP, von jedem der die Website besucht an Google weiter. Und das ist, wie es ein Münchner Gericht im Jänner 2022 verkündet hat, rechtswidrig, und verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Was sagt die Wirtschaftskammer?

Die WKO weiß schon über das Datenschutzproblem der Google Fonts, und auch über die Aussendung der Abmahnungen bescheid. Sie warnt auch schon in einer Aussendung auf ihrer Website vor den Schreiben. Wenn man also betroffen ist sollte man als allererstes dort vorbei schauen. Aus reiner Absicherung, wäre es ratsam, sollte man Google Fonts verwenden, diese lokal zu speichern um nicht mit den Google Servern verbunden zu sein. Sollte man bereits einen Anwaltsbrief bekommen haben, bleibt aber die Frage: Zahlen oder nicht? Die WKO sagt: Es gibt einige juristische Argumente gegen den Schadensersatzanspruch. Sollte man sich allerdings dazu entschließen, nichts zu zahlen, sollte man aber auf jeden Fall Kontakt mit der WKO aufnehmen. Nach neusten Berichten, soll es zwar keine neue Abmahnwelle geben, die Hinfälligkeit der bisherigen Schreiben kann von Seiten der Wirtschaftskammer aber nicht bestätigt werden.

-Sebastian Liponik

Medienreporter