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Online-Barrierefreiheit für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen

Quelle: pixabay

Innerhalb der Europäischen Union leben 100 Millionen Menschen mit Behinderungen. Die Europäische Union möchte die Teilhabe von allen sicherstellen. Dazu braucht es umfassende Barrierefreiheit, auch in der digitalen Umwelt: Die Online-Barrierefreiheit.

Durch die EU-Richtlinie „EU Web Accessibility Directive” soll dies zumindest für die Webseiten und Apps des öffentlichen Sektors sichergestellt werden. Die Richtlinie für die Webseiten und mobilen Anwendungen (Apps) des Bundes wurde durch das Web-Zugänglichkeitsgesetz (WZG) in Österreich umgesetzt. Nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz  ist der Bund verpflichtet, behördliche Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass der Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschrängt möglich ist. Und ist nun seit dem 23. Juli 2019 in Kraft. Seit dem 23. September 2020 müssen alle vorhandenen und neuen Webseiten von öffentlichen Rechtsträgern den Barrierefreiheitsstandard AA laut WCAG 2.1 („Web Content Accessibility Guidelines”) aufweisen.

Außerdem muss eine Barrierefreiheits-Erklärung vorhanden sein. Zusätzlich müssen Beschwerden entgegengenommen werden sowie Mängel innerhalb von zwei Monaten beseitigt werden. Das gesellschaftliche Ziel ist die vollständige Online-Barrierefreiheit.

Online-Barrierefreiheit zu gewährleisten, ist noch immer nicht selbstverständlich für öffentliche Stellen, wie die ersten Versionen der STOPP-Corona App und der Corona Ampel gezeigt haben. Wer auf fehlende Barrierefreiheit stößt, sollte sich über diesen Mangel unbedingt beschweren!”, regt Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates, an.